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Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein

Ein Bonuspunkteprogramm zur Kundenbindung, das nur für zusätzliche Waren von geringem Wert eingelöst werden kann, ist kein Gutschein im Sinne der Umsatzsteuer.

Gewährt ein Unternehmen seinen Kunden im Rahmen eines Kundentreueprogramms Bonuspunkte anhand der Höhe des Einkaufs, die bei einem erneuten Einkauf bei diesem Unternehmen eingesetzt werden können, um zusätzliche vom Unternehmen zum Kauf angebotene Gegenstände zu erhalten, handelt es sich bei diesen Bonuspunkten nicht um einen Gutschein im Sinne der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie. Das gilt laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs jedenfalls dann, wenn für diese Bonuspunkte keine Verpflichtung des Unternehmens besteht, sie als Gegenleistung oder Teil einer Gegenleistung im Rahmen eines Einkaufs anzunehmen. Das ist der Fall, wenn die Punkte den Inhaber lediglich dazu berechtigen, als Prämie zusätzliche Waren von geringem Wert zu erhalten, aber nicht für einen Nachlass auf den übrigen Einkauf eingelöst werden können.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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