Aktuelles
Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
Die Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe führt nicht automatisch zu einer steuerpflichtigen Schenkung an den Ehegatten des bisherigen Hofinhabers.
Eine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung an den Ehegatten liegt nur dann vor, wenn dieser tatsächlich und rechtlich frei über den erlangten Anspruch verfügen kann. Das ist bei einem Wohnrecht an den gemeinsam bewohnten Räumlichkeiten nicht der Fall, meint das Finanzgericht Münster. Bei einem Zahlungsanspruch kommt es dagegen auf die Abreden zwischen den Eheleuten an.

Das Urteil betraf die Klage der Ehefrau eines Landwirts, der seinen landwirtschaftlichen Hof an den gemeinsamen Sohn übergeben hatte. Im Gegenzug verpflichtete sich der Sohn, seiner Mutter und ihrem Ehemann als Gesamtberechtigten ein lebenslanges Altenteil zu gewähren. Das Altenteil umfasste das Wohnrecht an dem gemeinsamen Familienheim und einen monatlich zu zahlenden Baraltenteil. Dieser wurde auf ein Girokonto geleistet, das zwar auf den Namen der Ehefrau lautete, über das die Eheleute aber gemeinsam seit Jahren ihre gesamten privaten Zahlungsvorgänge abwickelten.
Das Finanzamt stufte die Einräumung der Gesamtgläubigerstellung auch an die Ehefrau als Schenkung des Ehemanns an die Ehefrau ein. Dem hat das Finanzgericht in vollem Umfang widersprochen. Weder hinsichtlich des Wohnrechts noch hinsichtlich der Geldzahlungen hätte die Klägerin frei verfügen können, was Voraussetzung für eine steuerpflichtige Schenkung wäre.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
- Frau unterschreibt - @Nonwarit
- Justitia - @AA+W
- Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
- Lockere Konversation - @FotolEdhar
- Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
- Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
- Besprechung - @rogerphoto
- Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics