Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending

Da beim Krypto-Lending kein gesetzliches Zahlungsmittel verliehen wird, sind Einkünfte daraus nicht als Kapitalerträge zu besteuern, sondern unterliegen als sonstige Einkünfte dem regulären Steuersatz.

Erträge aus der entgeltlichen Überlassung von Bitcoin (sog. Krypto-Lending) unterliegen nicht der pauschalen Abgeltungsteuer, sondern sind mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Wie das Finanzgericht Köln entschieden hat, sind solche Einkünfte keine Kapitalerträge, sondern sonstige Einkünfte, die unter den regulären Steuersatz fallen. Das Finanzgericht stützt seine Entscheidung darauf, dass beim Krypto-Lending keine Kapitalforderung überlassen wird, die auf die Zahlung von Geld gerichtet ist.

Zwar werden Kryptowerte zunehmend als Zahlungsmittel akzeptiert. Entscheidend ist aber, dass Kryptowerte kein gesetzliches Zahlungsmittel sind. Die bloße Ähnlichkeit zu gesetzlichen Zahlungsmitteln führt nach Überzeugung des Gerichts nicht zur generellen Ausdehnung des Begriffs der Kapitalforderung auf Kryptowährungen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da der Kläger die vom Finanzgericht zugelassene Revision eingelegt hat.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg