Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich

Selbst wenn ein Grundstück schon vor 2025 übertragen wurde und gegen den ehemaligen Eigentümer damit keine Grundsteuer ab 2025 festgesetzt wird, kann er sich gegen einen Grundlagenbescheid wehren, der ihm gegenüber erlassen wurde.

Auch wenn ein Steuerzahler am 1. Januar 2025 nicht mehr Eigentümer des Grundstücks war, kann er weiterhin geltend machen, durch die vorhergehende Feststellung des Grundsteuerwerts und Grundsteuermessbetrags auf den 1. Januar 2022 in seinen Rechten verletzt zu sein. Das hat das Finanzgericht Münster einem Vater bestätigt, der das streitgegenständliche Grundstück schon im Lauf des Jahres 2022 seiner Tochter übertragen hatte.

Das Finanzamt stellte den Grundsteuerwert zum 1. Januar 2022 erst 2023 ihm gegenüber fest, hob den Grundsteuermessbetrag aber 2024 wieder auf. Den Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid wies das Finanzamt ab mit dem Argument, dass der Vater durch die Aufhebung des Grundsteuermessbetrags nicht mehr beschwert sei. Das Finanzgericht sah dies anders: Weil der Vater der Adressat des angefochtenen Grundlagenbescheids ist, entfaltet der Bescheid weiterhin ihm gegenüber Rechtswirkung, obwohl ihm gegenüber zukünftig keine Grundsteuer festgesetzt wird. Damit bleibt er formell beschwert und kann gegen den Grundlagenbescheid auch ein Einspruchs- und Klageverfahren führen.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg