Aktuelles
Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
Vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung sind nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar.
Bestattungskosten sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn der Steuerzahler verpflichtet ist, diese zu tragen und die Erbmasse des Verstorbenen nicht ausreicht, um die Bestattungskosten zu decken. Für die Kosten der eigenen Bestattungsvorsorge gilt das jedoch nicht. Das Finanzgericht Münster hat einem Steuerzahler den Abzug der Kosten für einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag als außergewöhnliche Belastung verweigert, weil die Ausgaben nicht zwangsläufig entstanden sind, sondern auf der freien Entscheidung des Steuerzahlers basieren. Außerdem setzt eine außergewöhnliche Belastung voraus, dass die Aufwendungen tatsächlich außergewöhnlich sind, also größer als die der überwiegenden Mehrzahl der Steuerzahler. Das ist bei der Bestattungsvorsorge nicht der Fall, denn derartige Kosten entstehen auch anderen Steuerzahlern gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
 Oedenberger Str.
                    159
90491 Nürnberg
                    Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
                    19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
                    Rechtsform: Einzelunternehmen
                    Inhaber: Walter Stadelmeyer
                    Umsatzsteuer-ID: DE 233881343 
                    Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg 
 Steuerberaterkammer Nürnberg 
                    Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland 
                    Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz 
                    Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling 
 Es besteht keine Bereitschaft oder
                    Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
                    des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
                
Design und Entwicklung:
                    dsa Marketing AG
 Im Lipperfeld 22a-24
 46047 Oberhausen
                    Tel.: 0208 – 970 70
 Fax: 0208 – 970 71 37 
 info@dsa-marketing.ag
                    www.dsa-marketing.ag
                
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
 - Frau unterschreibt - @Nonwarit
 - Justitia - @AA+W
 - Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
 - Lockere Konversation - @FotolEdhar
 - Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
 - Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
 - Besprechung - @rogerphoto
 - Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics