Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug

Der Umzug in eine größere Wohnung, um erstmals ein Arbeitszimmer einzurichten, ist nicht ausschließlich beruflich veranlasst und führt daher nicht zu abziehbaren Umzugskosten.

Aufwendungen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort erstmals ein Arbeitszimmer einzurichten, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Das gilt auch dann, wenn der Steuerzahler über keinen anderen Arbeitsplatz außerhalb der eigenen Wohnung verfügt, weil er - wie in Zeiten der Corona-Pandemie - zum Arbeiten im häuslichen Bereich gezwungen war oder er durch die Arbeit im Homeoffice Berufs- und Familienleben vereinbaren möchte. Mit diesem Urteil hat der Bundesfinanzhof die Klage eines Elternpaares abgewiesen, das während der Corona-Pandemie von einer Drei- in eine Fünf-Zimmer-Wohnung umzog, damit den beiden Eltern jeweils ein eigenes Arbeitszimmer für die Arbeit im Homeoffice zur Verfügung stand.

Anders als bei einer Versetzung durch den Arbeitgeber oder einer wesentlichen Verkürzung der täglichen Fahrzeit zum Arbeitsplatz sei in diesem Fall die nahezu ausschließliche berufliche Veranlassung des Umzugs in eine andere Wohnung nicht gegeben, weil der Umzug durch die private Wohnsituation zumindest mitveranlasst sei, meinen die Richter. Das Gebot der Rechtssicherheit verlange aber, dass sich die berufliche Veranlassung anhand objektiver Umstände zweifelsfrei feststellen lasse. Allein das Bestreben, ein abgeschlossenes Arbeitszimmer einzurichten, sei kein solcher Umstand.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg