Aktuelles
Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
Sofern das eigene Einkommen bereits über dem Existenzminimum liegt, sind die Kosten für einen Prozess zur Erlangung nachehelichen Unterhalts nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Prozesskosten sind nur dann als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigungsfähig, wenn ohne den geführten Prozess die Gefahr des Verlusts der Existenzgrundlage besteht. Dementsprechend sind die Kosten für einen Prozess zur Erlangung nachehelichen Unterhalts jedenfalls dann nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn die unterhaltsberechtigte Person eigene Einkünfte hat, die oberhalb des sozialhilferechtlichen Existenzminimums liegen. Das Finanzgericht Münster hat mit dieser Entscheidung die Klage einer Frau abgewiesen, die zwar Anspruch auf Unterhalt hatte, aber aufgrund ihrer hohen Qualifikation und ihrer Berufserfahrung nahtlos eine neue Anstellung gefunden hat, auch wenn diese befristet war. Das Argument, dass die Befristung der Anstellung mangels wirtschaftlicher Sicherheit nicht Teil der Existenzgrundlage sei, ließen die Richter nicht gelten.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
 Oedenberger Str.
                    159
90491 Nürnberg
                    Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
                    19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
                    Rechtsform: Einzelunternehmen
                    Inhaber: Walter Stadelmeyer
                    Umsatzsteuer-ID: DE 233881343 
                    Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg 
 Steuerberaterkammer Nürnberg 
                    Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland 
                    Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz 
                    Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling 
 Es besteht keine Bereitschaft oder
                    Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
                    des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
                
Design und Entwicklung:
                    dsa Marketing AG
 Im Lipperfeld 22a-24
 46047 Oberhausen
                    Tel.: 0208 – 970 70
 Fax: 0208 – 970 71 37 
 info@dsa-marketing.ag
                    www.dsa-marketing.ag
                
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
 - Frau unterschreibt - @Nonwarit
 - Justitia - @AA+W
 - Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
 - Lockere Konversation - @FotolEdhar
 - Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
 - Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
 - Besprechung - @rogerphoto
 - Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics