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Höhere Körperschaftsteuer in 2003

Ab 1. Januar 2003 gilt die erhöhte Körperschaftsteuer von 26,5 %.

Durch das Flutopfersolidaritätsgesetz wurde nicht nur die nächste Stufe der Steuerreform um ein Jahr auf 2004 verschoben. Es wurde auch die vorübergehende Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 26,5 % beschlossen. Die Geschäftsführer sollten sich also bei ihrer Finanzplanung auf die erhöhten Vorauszahlungen einstellen. Außerdem bleibt zu hoffen, dass Bund und Länder den höheren Körperschaftsteuersatz nicht als dauerhafte Quelle zur Finanzierung ihrer Finanzlöcher entdecken und diese Regelung über 2003 hinaus verlängern.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

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