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Nebenberufliches Erststudium ist keine Fortbildung

Ein nebenberufliches Erststudium ist keine Fortbildung, sondern eine Ausbildung.

Aufwendungen für ein Erststudium sind für Sie nicht als Werbungskosten abziehbar, da der erfolgreiche Abschluss eines Studiums Ihnen eine neue berufliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Stellung eröffnet. Dabei spielt eine bei Ihnen möglicherweise vorliegende Berufsausbildung keine Rolle.

Ebenso verhält es sich bei einem berufsbegleitenden Erststudium, wenn Sie also neben der Ausübung Ihres Berufes studieren. Auch hier ermöglicht Ihnen der Abschluss des Studiums neue berufliche Möglichkeiten. Zudem vermittelt Ihnen das Studium einen weit über die allgemeine Fortbildung hinausgehenden Mehrwert. Sie würden sich also von einem unmittelbar im Anschluss an die Schule Studierenden in keiner Weise unterscheiden.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

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Fax: 0208 – 970 71 37

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