Aktuelles
Schulhund als Arbeitsmittel
Ob die Aufwendungen für einen Hund, der auch als Schul- oder Therapiehund eingesetzt wird, steuerlich abziehbar sind, wird von den Finanzgerichten unterschiedlich beurteilt.
Mehrere Finanzgerichte haben sich in letzter Zeit mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Schul- oder Therapiehund zu Werbungskosten bei einem Lehrer führen kann. Während das Finanzgericht Rheinland-Pfalz einen Werbungskostenabzug generell abgelehnt hat, haben das Finanzgericht Düsseldorf und das Finanzgericht Münster zumindest einen teilweisen Werbungskostenabzug zugelassen. Einig sind sich die Gerichte darin, dass der Schulhund einer Lehrerin nicht mit dem Diensthund eines Polizisten vergleichbar ist, weil der Polizeihund dem Dienstherrn gehört und vom Polizisten lediglich betreut wird.
Der Schulhund wird dagegen nicht nur dienstlich, sondern auch privat "genutzt". Daher sind die Kosten aufzuteilen und nur der dienstliche Nutzungsanteil führt zu Werbungskosten. Diesen Anteil hat ein Gericht mit 50 %, ein anderes Gericht mit einem Drittel angesetzt. Die Ausbildung zum Therapiehund im Rahmen der von der Schulkonferenz beschlossenen tiergestützten Pädagogik ist allerdings in jedem Fall in voller Höhe abziehbar, weil eine private Veranlassung dafür ausgeschlossen ist.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
- Frau unterschreibt - @Nonwarit
- Justitia - @AA+W
- Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
- Lockere Konversation - @FotolEdhar
- Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
- Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
- Besprechung - @rogerphoto
- Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics