Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Doppelte Haushaltsführung trotz Zusammenlebens am Arbeitsort

Eine gemeinsame Wohnung der Ehegatten am Beschäftigungsort schließt nicht grundsätzlich eine doppelte Haushaltsführung aus.

Auch wenn Ehegatten über viele Jahre hinweg am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung unterhalten und gemeinsam mit ihrem Kind nutzen, kann eine doppelte Haushaltsführung vorliegen. Das Finanzgericht Münster hat mit dieser Entscheidung jedoch keinen generellen Freibrief für eine solche Konstellation erteilt, sondern lediglich festgestellt, dass das zeitweise Zusammenleben am Beschäftigungsort die doppelte Haushaltsführung nicht ausschließt. Entscheidend waren hier die Umstände des Einzelfalls: Die Kläger konnten ein umfangreiches soziales Umfeld am Heimatort sowie umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen am eigenen Haus in diesem Ort nachweisen.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg