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Wertveränderung bei Fremdwährungsdarlehen

Für ein unbefristetes Fremdwährungsdarlehen können Wertveränderungen durch Kursschwankungen ab 10 % bilanzwirksam berücksichtigt werden.

Bei einem unbefristeten Darlehen in einer anderen Währung ist eine voraussichtlich dauerhafte Wertveränderung anzunehmen, wenn sich der Wechselkurs für einen Bilanzstichtag um mindestens 20 % oder für zwei aufeinanderfolgende Bilanzstichtage um mindestens 10 % verändert hat. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit dieser Begründung einem Unternehmen die Aussetzung der Vollziehung gewährt, nachdem das Unternehmen für ein Darlehen in Schweizer Franken eine Teilwertzuschreibung wegen des gestiegenen Wechselkurses vorgenommen hatte.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

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