Aktuelles
Nachweis der Investitionsabsicht für einen Investitionsabzugsbetrag
Ein Investitionsabzugsbetrag für eine bereits durchgeführte Investition kann auch noch nachträglich zur Gewinnglättung geltend gemacht werden.
In zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass zwar der Unternehmer die Beweislast für eine Investitionsabsicht trägt, wenn er nachträglich einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen will. Die Durchführung einer Investition ist aber ein gewichtiges Indiz für die Existenz einer entsprechenden Investitionsabsicht.
Im Gegensatz zur Finanzverwaltung sieht der Bundesfinanzhof jedoch keinen Grund mehr, beim Investitionsabzugsbetrag wie früher bei der Ansparabschreibung einen Finanzierungszusammenhang zwischen ersparter Steuerzahlung und Finanzierung der Investition zu fordern. Damit kann der Abzugsbetrag auch noch nachträglich zur Gewinnglättung oder Kompensation der Gewinnerhöhung aufgrund einer Betriebsprüfung geltend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof weist ausdrücklich darauf hin, dass der Zeitpunkt, zu dem der Abzugsbetrag geltend gemacht wird, allein im Allgemeinen keine Rückschlüsse auf das Vorliegen oder Fehlen der Investitionsabsicht zulässt und der Abzugsbetrag auch nicht bereits bei der erstmaligen Einreichung der Steuererklärung geltend gemacht werden muss.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
 Oedenberger Str.
                    159
90491 Nürnberg
                    Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
                    19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
                    Rechtsform: Einzelunternehmen
                    Inhaber: Walter Stadelmeyer
                    Umsatzsteuer-ID: DE 233881343 
                    Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg 
 Steuerberaterkammer Nürnberg 
                    Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland 
                    Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz 
                    Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling 
 Es besteht keine Bereitschaft oder
                    Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
                    des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
                
Design und Entwicklung:
                    dsa Marketing AG
 Im Lipperfeld 22a-24
 46047 Oberhausen
                    Tel.: 0208 – 970 70
 Fax: 0208 – 970 71 37 
 info@dsa-marketing.ag
                    www.dsa-marketing.ag
                
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
 - Frau unterschreibt - @Nonwarit
 - Justitia - @AA+W
 - Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
 - Lockere Konversation - @FotolEdhar
 - Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
 - Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
 - Besprechung - @rogerphoto
 - Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics