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Tumormeldung fürs Krebsregister keine steuerfreie Heilbehandlung

Die Vergütung eines Arztes für eine Tumormeldung an das Krebsregister ist umsatzsteuerpflichtig, weil hier keine steuerfreie Heilbehandlung vorliegt.

Meldet ein Arzt Daten an das Krebsregister und erhält er für jede Tumormeldung eine pauschale Vergütung, dann sind diese Umsätze keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung. Dem Bundesfinanzhof genügt es nämlich für die Annahme eines therapeutischen Zwecks der Tumormeldungen nicht, dass andere Ärzte ihre Therapiemaßnahmen auf die Eintragungen im Krebsregister abstimmen können und die Datenbank der Verbesserung der medizinischen Betreuung der Patienten dient.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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