Aktuelles
Vorsteuerabzug bei der Unternehmensgründung
Aus den Beratungsleistungen für die beabsichtigte Gründung einer GmbH ist kein Vorsteuerabzug möglich.
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt, welche Fallstricke bei der Gründung eines Unternehmens lauern können. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der eine GmbH gründen wollte und für die geplante Gründung verschiedene Beratungsleistungen in Anspruch genommen hatte. Aus der GmbH-Gründung wurde letztendlich nichts, aber für die Beratungsleistungen wollte der Existenzgründer zumindest den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen.
Das hat der Bundesfinanzhof nun ausgeschlossen, weil er meint, dass der Gesellschafter einer noch zu gründenden GmbH nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, wenn der Leistungsbezug durch den Gesellschafter bei der GmbH zu einem Investitionsumsatz führen soll. Voraussetzung für einen Vorsteuerabzug ist also, dass der Gesellschafter einen Vermögensgegenstand erwirbt, der später auf die GmbH übertragen wird.
Grund für diese Entscheidung ist, dass der Gesellschafter umsatzsteuerlich kein Unternehmer ist, was Voraussetzung für den Vorsteuerabzug wäre. Der bloße Erwerb und das Halten von Gesellschaftsanteilen sind keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des Umsatzsteuerrechts. Ein Gesellschafter ist daher nur dann auch umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer, wenn er Leistungen gegen Entgelt im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit erbringt, also beispielsweise Verwaltungsleistungen gegenüber der GmbH umsatzsteuerpflichtig abrechnet.
Der Bundesfinanzhof hat allerdings auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es für den Vorsteuerabzug keine Rolle spielt, ob die beabsichtigte GmbH-Gründung letztendlich gelingt oder scheitert. Einfacher haben es da Einzelunternehmer, weil sie zumindest nach erfolgreicher Gründung selbst eine unternehmerische Tätigkeit ausüben und damit schon für Vorableistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
 Oedenberger Str.
                    159
90491 Nürnberg
                    Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
                    19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
                    Rechtsform: Einzelunternehmen
                    Inhaber: Walter Stadelmeyer
                    Umsatzsteuer-ID: DE 233881343 
                    Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg 
 Steuerberaterkammer Nürnberg 
                    Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland 
                    Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz 
                    Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling 
 Es besteht keine Bereitschaft oder
                    Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
                    des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
                
Design und Entwicklung:
                    dsa Marketing AG
 Im Lipperfeld 22a-24
 46047 Oberhausen
                    Tel.: 0208 – 970 70
 Fax: 0208 – 970 71 37 
 info@dsa-marketing.ag
                    www.dsa-marketing.ag
                
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
 - Frau unterschreibt - @Nonwarit
 - Justitia - @AA+W
 - Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
 - Lockere Konversation - @FotolEdhar
 - Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
 - Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
 - Besprechung - @rogerphoto
 - Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics