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Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß

Erneut hat der Bundesfinanzhof das Abzugsverbot für die Gewerbesteuer als verfassungskonform bestätigt.

Seit der Unternehmenssteuerreform 2008 darf die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Im Gegenzug hat der Gesetzgeber den Steuersatz bei der Körperschaftsteuer reduziert und bei der Einkommensteuer eine deutlich höhere Anrechnung der Gewerbesteuer festgeschrieben. Wegen dieser Kompensation hält der Bundesfinanzhof die Gesetzesänderung insgesamt für verfassungsgemäß und hat damit das Abzugsverbot bestätigt.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

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E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

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Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

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