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Keine Hinzurechnung von negativen Einlagezinsen

Im Gegensatz zu Darlehenszinsen sind negative Einlagezinsen nicht bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung zu berücksichtigen.

Die derzeit sehr niedrigen Zinssätze führen dazu, dass verschiedene Banken den Unternehmen für substanzielle Guthaben negative Einlagezinsen berechnen. Anders als Schuldzinsen sind diese Einlagezinsen aber nicht bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung zu berücksichtigen. Für die Hinzurechnung sind nur Entgelte relevant, die für zur Verfügung gestelltes Fremdkapital zu bezahlen sind. Die Einlagezinsen sind dagegen Entgelte für die Verwahrung von Eigenkapital.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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