Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Fahrtkosten eines Selbständigen zum Betrieb eines Kunden

Ein Selbstständiger, der längere Zeit denselben Kunden aufsucht, kann die Fahrtkosten nur in Höhe der Entfernungspauschale geltend machen.

Regelmäßige Fahrten eines selbständigen Unternehmensberaters zur Betriebsstätte eines einzigen Kunden im Rahmen einer längerfristigen Beratungstätigkeit können nur in Höhe der Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Durch die längere Tätigkeit wird die Betriebsstätte des Kunden gleichzeitig zur regelmäßigen Betriebsstätte des Beraters, ohne dass es darauf ankommt, ob ihm dort ein eigener Raum zugewiesen ist. Der Berater hatte ansonsten nur ein Home-Office, das der Bundesfinanzhof aber grundsätzlich nicht als Betriebsstätte anerkennt.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg