Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Häusliches Arbeitszimmer bei beschränkt nutzbarem Arbeitsplatz

Der Bundesfinanzhof hat sich mit der Frage befasst, wann ein Arbeitsplatz so eingeschränkt nutzbar ist, dass der Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers in Frage kommt.

In drei Verfahren hat sich der Bundesfinanzhof mit der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auseinandergesetzt. Im ersten Fall ging es um die Frage, ob überhaupt ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ein beim Arbeitgeber verfügbarer Raum ist insbesondere dann nicht zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet, wenn wegen Sanierungsbedarfs Gesundheitsgefahr besteht. Außerdem steht ein anderer Arbeitsplatz erst dann zur Verfügung, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Arbeitsplatz tatsächlich zugewiesen hat, meint der Bundesfinanzhof. Der Kläger konnte also sein Arbeitszimmer geltend machen.

Auch ein Betriebsprüfer hatte Erfolg, weil ihm im Finanzamt nur ein Poolarbeitsplatz zur Verfügung steht, den er sich mit anderen Betriebsprüfern teilen muss. Der Arbeitsplatz stehe nicht als anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, wenn er zur Erledigung der Innendienstarbeiten nicht im erforderlichen Umfang genutzt werden kann. Kein Glück hatte dagegen ein Arbeitnehmer, der die Kosten für seinen Telearbeitsplatz geltend machen wollte. Im konkreten Fall sah der Bundesfinanzhof den Telearbeitsplatz als häusliches Arbeitszimmer an, das aber hier nicht abziehbar sei, weil dem Arbeitnehmer sein dienstlicher Arbeitsplatz beim Arbeitgeber jederzeit zur Verfügung stand.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg