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Fahrtkosten eines Studenten

Die Fahrtkosten eines Studenten während eines Betriebspraktikums sind in voller Höhe abziehbar, weil der Betrieb keine regelmäßige Arbeitsstätte ist.

Ein Student, der den praktischen Teil seiner Hochschulausbildung in einem Betrieb außerhalb der Hochschule ableistet, hat deswegen trotzdem nicht seine regelmäßige Arbeitsstätte in dem Betrieb. In der Folge sind die Fahrtkosten zum Betrieb nicht nur in Höhe der Entfernungspauschale, sondern in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar. Mit dem Urteil bleibt der Bundesfinanzhof seiner neuen Rechtsprechung zu Fahrtkosten für die Berufsausbildung treu.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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