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Adressierung von Zwangsgeldandrohungen

Zwangsgeldandrohungen können auch Ihrem Bevollmächtigten zugestellt werden.

Das Finanzamt muss eine Zwangsgeldandrohung nicht unbedingt an Sie direkt zustellen - auch wenn sich die Zwangsgeldandrohung gegen Sie richtet. Es ist auch möglich, dass die Zustellung an Ihren Bevollmächtigten erfolgt. Durch eine Übersendung an Ihren Bevollmächtigten wird die Zwangsgeldandrohung wirksam bekannt gegeben. Voraussetzung dafür ist, dass der Bevollmächtigte zur Entgegennahme rechtsverbindlicher Erklärungen bevollmächtigt ist.

Je nach Art der Vollmacht und den jeweiligen sonstigen Umständen kann das Finanzamt nach pflichtgemäßer Ausübung des Ermessens sogar verpflichtet sein, die Zwangsgeldandrohung dem Bevollmächtigten zuzustellen.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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