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Geleistete Anzahlungen als Werbungskosten

Beim Fehlschlagen des Bauprojektes können geleistete Anzahlungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden.

Schlägt Ihr Bauprojekt fehl, mit dem Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen wollten, müssen Sie die auf geleistete Anzahlungen gemachten Sonderabschreibungen rückgängig machen. Die geleisteten Anzahlungen können Sie steuerlich aber dennoch geltend machen: Sie können sie als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Jahr der Zahlung abgezogen werden. Hier gilt nämlich das sogenannte Zu- und Abflussprinzip.

Unerheblich ist es, dass Sie die Anzahlungen möglicherweise erst ein Jahr später zurückerhalten. Die Rückzahlung der geleisteten Anzahlungen muss im Jahr der Erstattung als positive Einnahme aus Vermietung und Verpachtung versteuert werden.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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