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Aktuelles



Fahrtkosten während einer beruflichen Fortbildung

Fahrtkosten, die während einer beruflichen Fortbildung entstehen, können Sie nur drei Monate lang nach Dienstreisegrundsätzen geltend machen.

Wenn Sie an einer beruflichen Fortbildung teilnehmen, können Sie Aufwendungen für Fahrten zu Ihrem Fortbildungslehrgang nur für die Dauer von drei Monaten nach Dienstreisegrundsätzen geltend machen. Dauert Ihr Fortbildungslehrgang länger als drei Monate, können Ihre Aufwendungen nur noch nach den Regelungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuermindernd berücksichtigt werden. Nach drei Monaten wird die auswärtige Tätigkeit als neue regelmäßige Arbeitsstätte angesehen.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

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