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Umsatzsteuernachschau bei Unternehmen

Mit dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz wurde die Umsatzsteuernachschau eingeführt, die der Finanzverwaltung die unangemeldete Kontrolle von Unternehmen erlaubt.

Das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz hat die Befugnisse der Finanzverwaltung erheblich erweitert. Umsatzsteuerprüfer haben jetzt das Recht, ohne vorherige Ankündigung während der Geschäftszeiten Ihre Geschäftsräume zu betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können. Auf Verlangen müssen Sie Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden vorlegen und Auskünfte erteilen, sofern dies für die steuerlichen Feststellungen erforderlich ist.

Bei begründetem Anlass kann der Prüfer ohne eine Prüfungsanordnung zu einer normalen Außenprüfung übergehen. Außerdem können seine Feststellungen auch für die Erhebung anderer Steuern herangezogen werden. Selbst Privaträume sind nicht vor einer Durchsuchung sicher, es muss lediglich eine dringende Gefahr vermutet werden.

Das Bundesfinanzministerium hat eine "Schwarze Liste" zusammengestellt, aus der sich die Verdachtsgründe ergeben:

  1. Geschäftsführer mit Wohnsitz außerhalb des Nahbereichs des Unternehmens oder im Ausland

  2. Geschäftsführer übt diese Funktionen auch bei anderen Unternehmen aus

  3. Nicht zur Geschäftsführung gehörende Personen sind mit Vollmachten ausgestattet

  4. Fehlen einer professionellen Steuerberatung

  5. Beratung durch Steuerberater oder Rechtsanwälte, die wiederholt als Berater von Steuerhinterziehern aufgetreten sind

  6. Fehlen eines vorgedruckten Briefkopfes oder Geschäftspapiers

  7. Bestehen ausländischer Bankverbindungen

  8. Gute Umsätze, vor allem im ersten Jahr der Betätigung

Die Liste macht deutlich, dass viele Unternehmen mit einer Umsatzsteuernachschau rechnen müssen.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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