Aktuelles
Ausbildungsfreibetrag ist verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde zum Ausbildungsfreibetrag nicht zur Entscheidung angenommen.
Der Ausbildungsfreibetrag ist in seiner gegenwärtigen Höhe verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Leider hat das Gericht den Beschluss nicht begründet, womit unklar bleibt, warum das Gericht den Ausbildungsfreibetrag für verfassungsgemäß hält.
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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
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Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
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