Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Abziehbarkeit der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Beim Bundesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die auf die volle Abziehbarkeit der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abzielt.

Während die Beiträge zur Basiskrankenversicherung und Pflegeversicherung in vollem Umfang als Sonderausgaben berücksichtigt werden, sind die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung allenfalls beschränkt abziehbar. Der Bundesfinanzhof sieht in der beschränkten Abziehbarkeit kein Problem und hat daher eine entsprechende Klage abgewiesen. Inzwischen ist dazu nun eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt worden. Arbeitnehmer können daher vorerst Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen und mit Verweis auf diese Verfassungsbeschwerde das Ruhen des Einspruchsverfahren beantragen.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg