Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Handwerkerleistung im Haushalt

Für die Steuerbegünstigung muss die Handwerkerleistung im Haushalt erbracht worden sein und nicht in der Werkstatt des Handwerkers.

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen gibt es nur dann, wenn die Handwerkerleistung im Haushalt des Steuerzahlers erbracht wurde. Arbeit, die in der Werkstatt des Handwerksbetriebs durchgeführt wurde, ist dagegen nicht begünstigt. Mit diesem Argument hat das Finanzgericht München die Klage eines Ehepaares abgewiesen, das die Personalkosten aus der Rechnung einer Schreinerei für ihr neues Schlafzimmer geltend machen wollte. In diesem Fall war aber nur ein relativ kleiner Anteil der Personalkosten abziehbar, der auf den Einbau der Möbel im Haushalt entfiel.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg