Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Gleichmäßige Verteilung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Die Vorauszahlungen sind auch dann in vier gleichen Quartalsraten zu zahlen, wenn der Gewinn nicht gleichmäßig übers Jahr verteilt entsteht.

Wann genau das Einkommen im Jahr anfällt, spielt für die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer keine Rolle. Die Vorauszahlungen müssen grundsätzlich in vier gleich großen Teilbeträgen gezahlt werden. Der Bundesfinanzhof sieht keinen Grund, warum dieses System nicht verfassungsgemäß sein sollte. Ebenso gibt es für den Bundesfinanzhof keinen Grund, für einen Steuerzahler, dessen Gewinn zum Großteil erst zum Ende des Jahres entsteht, unterschiedlich hohe Vorauszahlungen festzusetzen. Von dieser Praxis abzuweichen, sei mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, meint das Gericht.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg