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Geänderte Aufbewahrungspflichten

Seit dem 1. Januar erfüllt die Mikroverfilmung in der Regel nicht mehr die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

Die Oberfinanzdirektion Düsseldorf hat in einem Schreiben auf die seit dem 1. Januar 2002 geltenden Vorschriften hingewiesen: Wird die Buchführung mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt, muss sichergestellt sein, dass während der Dauer der Aufbewahrungsfristen die Daten jederzeit verfügbar sind, unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können. Dies bedeutet, dass eine Mikroverfilmung der Grundbücher und Konten mit anschließender Löschung der Datenträger seit dem 1. Januar 2002 nicht mehr den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entspricht, weil die Daten nicht mehr maschinell lesbar gemacht werden können.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
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Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

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