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Bürokostenzuschuss des Arbeitgebers
Ein Bürokostenzuschuss des Arbeitgebers für ein Arbeitszimmer ist kein steuerfreier Auslagenersatz.
Gewährt Ihr Arbeitgeber Ihnen für Ihr häusliches Arbeitszimmer einen Bürokostenzuschuss, so ist dies kein steuerfreier Auslagenersatz, sondern steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dabei spielt es keine Rolle, ob für die Gewährung dieses Vorteils irgendwelche betrieblichen Gründe sprechen.
Zwischen steuerpflichtigem Werbungskostenersatz und steuerfreiem Auslagenersatz ist streng zu trennen. Ausnahmen wie beim Ersatz von Aufwendungen des Arbeitnehmers für Verbrauchsmaterial sind hier nicht zulässig.
Kontakt und Impressum
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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
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