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Höhe der Eigenheimzulage bei Sanierung

Eine Sanierung führt nur zu einer Eigenheimzulage von 2500 DM jährlich.

Die Sanierung eines Gebäudes zeichnet sich dadurch aus, dass wesentliche Teile der Bausubstanz erhalten bleiben. Im Erhalten der wesentlichen Teile der Bausubstanz ist auch der Unterschied zur Herstellung zu sehen. Allenfalls wenn die Altteile bedeutungs- und wertmäßig untergeordnet erscheinen und die neuen Teile das Gebäude tiefgreifend umgestalten, erweitern und prägen, könnte auch eine Herstellung vorliegen. Alleine aus hohen Modernisierungsaufwendungen kann jedoch noch nicht auf die Annahme eines Neubaus geschlossen werden. Im Falle einer Sanierung sind höchstens 2500 DM jährlich als Eigenheimzulage zu gewähren.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
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Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

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