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Vermietung eines Büroraums an den Arbeitgeber

Das Entgelt für die Vermietung eines Büroraums an Ihren Arbeitgeber kann zu Arbeitslohn oder eigenständigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen.

Vermieten Sie Ihrem Arbeitgeber einen Büroraum, kann sich das pauschal vereinbarte Entgelt als Arbeitslohn darstellen. Erst wenn ein für Geschäftsräume üblicher Mietvertrag vorliegt, können eigenständige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen. Sind Sie und Ihr Ehegatte Eigentümer des vermieteten Büros, so erzielt Ihr Ehegatte, wenn er nicht Arbeitnehmer bei Ihrem Arbeitgeber ist, in jedem Fall Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Gleiches gilt für den Fall, dass der Ehegatte alleiniger Eigentümer ist.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
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Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

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