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Amtliche Vordrucke für Anträge auf Eigenheimzulage

Bei der Beantragung der Eigenheimzulage müssen Sie nicht unbedingt die amtlichen Vordrucke verwenden.

Es ist grundsätzlich möglich, dass Sie die Eigenheimzulage mit einem nicht amtlichen Vordruck beantragen. Bei der Verwendung nicht amtlicher Vordrucke müssen Sie dann jedoch darauf achten, dass der Zulageantrag folgende Wahrheitsversicherung enthält:

"Ich versichere, dass ich die in dem amtlichen Vordruck geforderten Angaben wahrheitsgemäß nach bestem Willen und Gewissen gemacht habe."

Diese Wahrheitsversicherung müssen Sie unterschreiben. Sie muss sich im übrigen auch auf die im amtlichen Vordruck vorgesehenen Hinweise auf Anzeigepflichten und strafrechtliche Folgen ihrer Verletzung und die Angabe falscher Tatsachen beziehen.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

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Fax: 0208 – 970 71 37

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