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Eigentum der Mitarbeiter

Ein Arbeitgeber steht gegenüber dem Eigentum seiner Mitarbeiter in der Verantwortung. Dies gilt auch für deren Fahrzeuge auf dem Firmenparkplatz.

Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Mitarbeitern eine Fürsorgepflicht. Er muss das Eigentum seiner Mitarbeiter schützen. Dies gilt für Gegenstände, welche die Mitarbeiter zur Arbeit mitbringen. Er muss geeignete Vorkehrungen gegen Diebstähle treffen. Stellt er Parkplätze zur Verfügung, so müssen diese verkehrssicher sein. Der Arbeitgeber haftet jedoch nicht für Verkehrsunfälle auf dem Firmenparkplatz. Er hat nur für die Verkehrssicherheit des Geländes einzutreten. Der Arbeitgeber haftet auch nicht für Schäden, die von Dritten, z.B. von einem Subunternehmer oder von einem Unternehmen, das Reparaturarbeiten auf dem Firmengelände ausführt, angerichtet werden.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

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