Aktuelles
Handwerkerleistungen bei mehreren Wohnungen
Der Höchstbetrag für die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen erhöht sich auch nicht bei Nutzung mehrerer Wohnungen.
Auch wenn Ehegatten zusammen veranlagt werden und mehrere Wohnungen tatsächlich nutzen, ist die Steuerermäßigung auf den Höchstbetrag von 1.200 Euro begrenzt. Der Bundesfinanzhof sieht keinen Grund für eine Benachteiligung der Ehe, denn auch Alleinstehende, die gemeinsam in zwei Wohnungen wirtschaften, können die Höchstbeträge ebenfalls nur einmal in Anspruch nehmen.
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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
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