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Schulgeld für Schweizer Privatschule nicht abziehbar

Weil die Schweiz kein EU-Mitglied ist, sind Schulgelder für eine Schweizer Privatschule nicht steuerlich abziehbar.

Schulgelder können innerhalb gewisser Grenzen als Sonderausgaben abgezogen werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Privatschule in einem Mitgliedstaat der EU liegt. Weil die Schweiz aber weder EU-Mitglied noch dem Europäischen Wirtschaftsraum beigetreten ist, sieht das Baden-Württemberger Finanzgericht keinen Grund, warum Schulgeld für eine Schweizer Privatschule steuerlich abzugsfähig sein sollte.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

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Inhaber: Walter Stadelmeyer

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