Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Wertaufholungsgebot ist verfassungsgemäß

Auch die Pflicht zur Rückgängigmachung lange zurück liegender Teilwertabschreibungen stößt auf keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Im Jahr 1999 wurde mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 das Wertaufholungsgebot eingeführt. Demnach müssen frühere Teilwertabschreibungen wieder rückgängig gemacht werden, wenn der Teilwert zu einem späteren Bilanzstichtag wieder gestiegen ist. Das gilt auch für Teilwertabschreibungen, die vor der Einführung des Wertaufholungsgebots vorgenommen wurden.

Der Bundesfinanzhof hatte sich jetzt mit einem Fall zu befassen, in dem die Teilwertabschreibung mehr als zehn Jahre vor der Einführung des Wertaufholungsgebots lag und sieht aufgrund der Rückwirkung keine verfassungsrechtlichen Bedenken: Der Gesetzgeber habe einen weiten Spielraum, wenn es bei einer Rückwirkung nur um die Frage geht, wann, und nicht ob die Besteuerung erfolgt. Das 1999 eingeführte Wertaufholungsgebot verstößt daher auch insoweit nicht gegen die Verfassung, als davon Teilwertabschreibungen erfasst werden, die mehr als zehn Jahre vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung vorgenommen worden waren.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg