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Ein Betriebskontrollsystem schafft Überblick

Um immer den Überblick über Ihr Unternehmen zu behalten, brauchen Sie ein Betriebskontrollsystem, das Kosten-, Erlös- und Finanzkontrolle vereint.

Damit Sie als Unternehmer den Überblick über Ihr Unternehmen behalten, müssen Sie regelmäßige Kontrollen durchführen:

  • Kostenkontrolle: Im monatlichen Kostenvergleich erkennen Sie, ob größere Abweichungen zum Vergleichsmonat des Vorjahres und zum Vormonat bestehen. Bei größeren Abweichungen können Sie sofort gegensteuern. Zu einer wirksamen Kostenkontrolle gehören fern Auftragskalkulation, Kostenplanung und Nachkalkulation.

  • Erlöskontrolle: Hierzu gehören Umsatzplanung, Soll-Ist-Vergleich und eine Ursachenanalyse. Wenn Sie Ihre Umsatzziele nicht erreichen, so kann es sein, dass die Kosten durch die Einnahmen nicht mehr gedeckt sind. Beachten Sie: Für einen Kostenabbau benötigen Sie eine längere Zeit, wenn Sie Verpflichtungen längerfristig eingegangen sind. So müssen Sie z.B. bei der Entlassung von Mitarbeitern die längeren Kündigungsfristen beachten, die für den Arbeitgeber gelten.

  • Finanzkontrolle: Durch die Aufstellung eines Finanzplanes kontrollieren Sie Investitionen und sichern die jederzeitige Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens. Langfristige Investitionen sollten langfristig finanziert werden, die Tilgungen sollten den Abschreibungen entsprechen.

Folgen Sie diesen Vorschlägen, so erhalten Sie mehr Transparenz der Betriebsabläufe, arbeiten wirtschaftlicher und verbessern Ihre Entscheidungsfindung und Ihr Kreditrating.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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