Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Säumniszuschläge als Druckmittel

Säumniszuschläge sind ein Druckmittel der Finanzverwaltung. Hat der säumige Steuerzahler jedoch keine Barreserven, so geht auch der Druck ins Leere und ein Erlass ist möglich.

Säumniszuschläge sind ein Druckmittel der Finanzverwaltung, einen säumigen Steuerzahler zur Entrichtung seiner Steuerschulden anzuhalten. Ist der Steuerschuldner zahlungsunfähig, so entfällt das Druckmittel. Die Säumniszuschläge könnten erlassen werden. Hierzu muss der Steuerschuldner nachweisen, dass er zu keinem Zeitpunkt über die notwendigen Barmittel verfügte, um die Steuerschulden zu bezahlen. In der Regel werden die Säumniszuschläge bei Zahlungsunfähigkeit nur zur Hälfte erlassen. Ein Vollerlass kommt nur in Betracht, wenn besondere persönliche oder sachliche Billigkeitsgründe hinzukommen.

Dies gilt auch gegenüber einem Geschäftsführer, der als Haftungsschuldner in Anspruch genommen wird. Der Geschäftsführer haftet dem Finanzamt gegenüber für Pflichtverletzungen. Er haftet somit für verspätete Steuerzahlungen, folglich muss er auch für die Säumnisfolgen eintreten. Der Geschäftsführer muss die eingehenden Finanzmittel anteilig zur Befriedigung aller Gläubiger einsetzen. Er darf das Finanzamt nicht benachteiligen. Arbeitgeber, welche die Beiträge zur Sozialversicherung nicht abführen, können nach § 266a StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg