Aktuelles
Vorläufige Festsetzung der Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer auf der Grundlage von Grundbesitzwerten wird jetzt nur noch vorläufig festgesetzt.
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben beschlossen, dass die Grunderwerbsteuer auf der Grundlage von Grundbesitzwerten und die Festsetzung von Grundbesitzwerten selbst bis auf Weiteres nur vorläufig festgesetzt werden. Soweit Sie ebenfalls betroffen sind, sollten Sie daher prüfen, ob Ihr Steuerbescheid den entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk bereits enthält.
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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
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Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
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46047 Oberhausen
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