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Erbschaftsteuer auf Termfix-Lebensversicherungen

Die Erbschaftsteuer auf eine Lebensversicherung mit festem Auszahlungstermin ist mit dem Tod des Erblassers fällig und nicht erst bei der Auszahlung des Versicherungsvertrags.

Termifx-Versicherungen sind eine Unterart der Kapitallebensversicherung mit einem beim Vertragsabschluss festgelegten Auszahlungstermin. Wenn die versicherte Person (Versicherungsnehmer und Erblasser) vor diesem Fälligkeitstermin stirbt, wird die Versicherung bis zur Fälligkeit beitragsfrei. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass die Erbschaftsteuer bei solchen Versicherungen bereits beim Tod des Erblassers entsteht und nicht erst mit dem späteren Fälligkeitstermin. Das Versicherungsunternehmen muss daher das Finanzamt zum Todestag des Erblassers über die Versicherung informieren.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

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Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

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