Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Betriebsrat in kleinen Unternehmen

Mit dem neuen Betriebsverfassungsgesetz wird in kleinen Unternehmen die Bildung eines Betriebsrats erleichtert.

Das neue Betriebsverfassungsgesetz, das seit dem 1. August 2001 gilt, erleichtert die Bildung eines Betriebsrates in kleineren Unternehmen, die zwischen 5 und 50 Beschäftigte haben. Der Betriebsrat wird in einem zweistufigen Verfahren gewählt.

In der ersten Versammlung wird der Wahlvorstand gewählt. Bis zum Ende dieser Versammlung können, in der Versammlung auch mündlich, Wahlvorschläge für den Betriebsrat gemacht werden. Eine Woche später findet die Wahl des Betriebsrats statt. Dieser wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Wahlberechtigten, die an der Betriebsratswahl nicht teilnehmen können, ist Gelegenheit zur schriftlichen Stimmabgabe (Briefwahl) zu geben. Zur Beachtung der verschiedenen Formvorschriften benötigen die Mitarbeiter, die einen Betriebsrat wählen wollen, die Unterstützung des Arbeitgebers.

Der Betriebsrat muss nicht unbedingt eine schlechte Einrichtung sein. Der Arbeitgeber erhält ein Gesprächsforum für seine Anliegen gegenüber der Belegschaft. Wichtig ist, dass die "richtigen" Mitarbeiter gewählt werden; nicht Querulanten, sondern Mitarbeiter, die den "Überblick" haben.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg