Aktuelles
Einspruch gegen einen Steuerbescheid
Für einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid müssen Sie eine Frist von einem Monat einhalten, die Steuer muss aber zunächst trotzdem bezahlt werden.
Der Einspruch muss binnen eines Monats bei dem Finanzamt eingelegt werden. Hierzu enthält der Bescheid am Ende eine Rechtsbehelfsbelehrung, die Sie sorgfältig lesen sollten. Geht der Einspruch nicht fristgerecht ein, so ist der Einspruch unzulässig. Haben Sie die Einspruchsfrist unverschuldet versäumt, so kann Wiedereinsetzung in den vorigen Zustand gestellt werden. Dazu müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie die Einspruchsfrist unverschuldet versäumt haben.
Der Einspruch muss die Entscheidung genau bezeichnen, gegen die er sich richtet. Also die Steuernummer nicht vergessen! Eine Begründung können Sie nachreichen. Hierzu kann Ihnen das Finanzamt eine Frist setzen.
Trotz des Einspruchs müssen Sie die festgesetzten Steuer bezahlen, andernfalls setzt das Finanzamt Säumniszuschläge fest. Mit den Finanzbeamten ist nicht zu spaßen! Wollen Sie die Steuern nicht bezahlten, so können Sie einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Lehnt das Finanzamt die Aussetzung ab, so ist der Weg zum Finanzgericht offen.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
- Frau unterschreibt - @Nonwarit
- Justitia - @AA+W
- Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
- Lockere Konversation - @FotolEdhar
- Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
- Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
- Besprechung - @rogerphoto
- Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics