Aktuelles
Ungenutzter Steuervorteil aus Handwerkerleistungen verfällt
Wer den Steuervorteil nicht nutzen kann, erhält weder eine Auszahlung noch einen Rück- oder Vortrag auf andere Jahre.
Der Steuervorteil aus haushaltsnahen Beschäftigungen oder Handwerkerleistungen wird nur auf die im jeweiligen Jahr festgesetzte Einkommensteuer angerechnet. Wird in diesem Jahr jedoch keine Steuer festgesetzt, weil das Einkommen des Steuerzahlers nicht hoch genug ist, kann er weder eine Auszahlung verlangen noch den Steuervorteil in ein anderes Jahr verlagern, auch wenn dies bei gewissen anderen Steuerermäßigungen möglich ist.
Kontakt und Impressum
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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
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