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Prüfbericht hemmt nicht die Festsetzungsfrist

Allein durch das Verfassen eines Prüfberichts kann das Finanzamt nicht den Ablauf der Steuerfestsetzungsfrist hemmen.

Führt ein Betriebsprüfer Ermittlungshandlungen durch, dann hemmt er damit die Frist zur Festsetzung der Steuern. Die Zusammenfassung der Ergebnisse einer Betriebsprüfung im Prüfbericht ist jedoch keine Ermittlungshandlung. Ergo kann das Finanzamt trotz Prüfbericht auch keine Steuern mehr festsetzen, wenn die Frist erst einmal abgelaufen ist.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
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Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

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