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Abwrackprämie ist nicht pfändbar

Die Abwrackprämie ist zweckbestimmt für den Kauf eines Neuwagens und darf daher vom Finanzamt nicht gepfändet werden.

In einer Kurzinformation weist die Oberfinanzdirektion Münster darauf hin, dass das Finanzamt die Abwrackprämie nicht pfänden darf. Die Prämie ist zweckbestimmt für die Anschaffung eines Neuwagens und darf nicht zur Deckung von Steuerschulden verwendet werden. Allerdings kann der Empfänger den Anspruch an den Autohändler abtreten, von dem er das Fahrzeug gekauft hat, denn dann wird die Prämie trotz der Abtretung nach wie vor für den Autokauf verwendet.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

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E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
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