Aktuelles
Kein Kindergeld bei Beschäftigung nach der Berufsausbildung
Geht Ihr Kind nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung und vor Beginn des Studiums vorübergehend einer Beschäftigung nach, besteht keine Kindergeldberechtigung.
Beispiel: Ihr Kind absolviert bis Mai 2000 eine Ausbildung und arbeitet anschließend bis Ende September bei seiner Ausbildungsfirma. Im Oktober nimmt es dann ein Studium auf.
Bezogen auf den angeführten Beispielsfall hätten Sie einen Anspruch auf Kindergeld für die Monate Januar bis Mai und Oktober bis Dezember. Der zwischen diesen Monaten liegende Zeitraum Juni bis September bleibt unberücksichtigt. Ausschlaggebend dafür ist, dass Ihr Kind einer geregelten Beschäftigung nachgegangen ist. Unbeachtlich ist, dass Ihr Kind sich in diesem Zeitraum an einer Universität beworben und auf einen Studienplatz gewartet hat. Da Ihr Kind einer geregelten Beschäftigung nachgegangen ist, kann nicht von einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ausgegangen werden. Somit liegt keine Lücke vor, so dass für Sie in diesem Zeitraum keine Kindergeldberechtigung besteht.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
- Frau unterschreibt - @Nonwarit
- Justitia - @AA+W
- Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
- Lockere Konversation - @FotolEdhar
- Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
- Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
- Besprechung - @rogerphoto
- Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics