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Büchermagazin und häusliches Arbeitszimmer

Ein häusliches Arbeitszimmer und ein zusätzliches Büchermagazin werden steuerlich als Einheit bewertet.

Haben Sie neben ihrem häuslichen Arbeitszimmer einen weiteren Raum in Benutzung, der berufstypisch und einkunftsbezogen genutzt wird, so werden diese beiden Räume steuerlich als Einheit bewertet und insgesamt der Abzugsbeschränkung unterstellt. Voraussetzung für die Anerkennung einer Einheit ist, dass beide Räume sich in einem Anwesen befinden.

Beispiel: Sie unterhalten sich im Erdgeschoss Ihres Hauses ein Arbeitszimmer. Zusätzlich benutzen Sie im Untergeschoss zur Aufbewahrung berufstypischer und einkunftsbezogener Literatur einen weiteren Raum als Büchermagazin.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

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