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Betriebsveräußerung wirkt einkünfteübergreifend

Auf den Freibetrag für eine Betriebsveräußerung hat jeder Unternehmer nur einmal Anspruch, unabhängig von der Einkunftsart.

Den Freibetrag für eine Betriebsveräußerung von 45.000 Euro gibt es pro Person nur einmal, und nicht einmal für jede der drei Gewinneinkunftsarten (gewerbliche, selbstständige oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit). Damit hat der Bundesfinanzhof eine schon lange offene Frage endgültig entschieden, die Einfluss auf die Ausübung des Antragsrechts hat.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
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Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

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