Aktuelles
Betriebsveräußerung wirkt einkünfteübergreifend
Auf den Freibetrag für eine Betriebsveräußerung hat jeder Unternehmer nur einmal Anspruch, unabhängig von der Einkunftsart.
Den Freibetrag für eine Betriebsveräußerung von 45.000 Euro gibt es pro Person nur einmal, und nicht einmal für jede der drei Gewinneinkunftsarten (gewerbliche, selbstständige oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit). Damit hat der Bundesfinanzhof eine schon lange offene Frage endgültig entschieden, die Einfluss auf die Ausübung des Antragsrechts hat.
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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
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