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Altersvorsorge-Sondervermögen (AS-Fonds)

Altersvorsorge-Sondervermögen sind eine Möglichkeit, um eine private Zusatzvorsorge mit überschaubarem Risiko aufzubauen.

Mit den Altersvorsorge-Sondervermögen (AS-Fonds) haben Sie eine lohnende Möglichkeit, sich privat eine zusätzliche Altersvorsorge zu schaffen. Bei Altersvorsorge-Sondervermögen handelt es sich um Investmentfonds mit gebremster Rendite und reduziertem Risiko. Die Rendite ist deshalb gebremst, weil dem Fondsvermögen aufgrund der gesetzlichen Vorschriften auch Anteile mit niedriger Rendite beigemischt werden müssen, zum Beispiel Immobilien oder Anleihen.

Die AS-Fonds zeichnen sich durch relativ geringe Wertschwankungen aus, haben aber den Nachteil, dass die Rendite wegen der Beimischung von Immobilien und Anleihen höher besteuert wird als die Rendite von reinen Aktien-Investmentfonds. Um den Anlegern eine entsprechende Sicherheit zu geben, sind verschiedene gesetzliche Vorschriften für AS-Fonds vorgesehen:

  • Anlage

    Der Anteil von Aktien und Beteiligungen muss mindestens 21 % und darf höchstens 75 % betragen. Immobilien dürfen höchstens zu 30 % im Fonds enthalten sein, und auch Anlagen, die einem Währungskursrisiko ausgesetzt sind, dürfen höchstens 30 % des Fondsvermögens ausmachen. Investitionen in Derivaten (Optionen, Futures etc.) sind nur in begrenztem Umfang und nur zur Absicherung, nicht zur Spekulation erlaubt. Insgesamt müssen mindestens 51 % in Substanzwerte wie Aktien und Immobilien investiert werden.

  • Gewinnausschüttung

    AS-Fonds sind thesaurierende Fonds. Das bedeutet, dass die Gewinne nicht ausgeschüttet, sondern sofort reinvestiert werden. Dadurch ergibt sich für den Anleger ein Zinseszinseffekt.

  • Sparpläne

    Für die Anbieter besteht eine gesetzliche Pflicht, für AS-Fonds neben Einmalanlagen auch Sparpläne anzubieten. Die Laufzeit der Sparpläne muss mindestens 18 Jahre bzw. bis zum 60. Lebensjahr des Anlegers betragen. Der Anleger muss dann regelmäßig, mindestens aber einmal im Jahr Fonds-Anteile in beliebigem Umfang kaufen. Er kann die Sparrate jederzeit verändern und auch Einmalzahlungen leisten. Die Verfügung über das angesparte Guthaben ist jederzeit möglich. Der Sparvertrag läuft dabei weiter.

  • Kündigung

    Der Anleger kann den Sparplan jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende kündigen. In einer wirtschaftlichen Notlage, beispielsweise wenn der Anleger arbeitslos wird, reduziert sich die Kündigungsfrist auf 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats.

  • Umtauschrecht

    Der Anbieter ist verpflichtet, dem Anleger zur Risikoabsicherung nach Ablauf von drei Vierteln der vereinbarten Laufzeit den Umtausch des angesparten Vermögens in weniger volatile Fonds anzubieten, zum Beispiel den Umtausch in Renten- und Geldmarktfonds.

  • Auszahlung

    Der Anleger hat nach Ablauf der Laufzeit die Wahl zwischen einer Gesamtauszahlung, einem Auszahlplan mit Kapitalerhalt und einem Auszahlplan mit Kapitalverzehr.


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Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

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